Wohngebäude

Blitz und Hagel? Lassen Sie kalt!

Unverzichtbarer Vermögensschutz: eine Wohngebäudeversicherung

Ein Sturm- oder Hagelschaden an Ihrem Eigenheim kann schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich gehen. Solche Schäden – auch durch Feuer und Leitungs-
wasser – erstattet Immobilieneigentümern ihre Wohngebäudeversicherung. Selbst Schäden durch grobe Fahrlässigkeit – wenn z.B. versehentlich nicht gelöschte Kerzen den Weihnachtsbaum in Brand setzen – können durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.

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Ute Strauss
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